BFM – ABC

Was ist eigentlich ein*e BFM-Abgeordnete*r? Und was genau heißt BFT oder BFV? Hier findest du kurze Definitionen von Begriffen aus dem BFM-Alltag.

A

(BFM) Abgeordnete*r

Jede Fachschaft/Studierendenvertretung, die in der BFM Mitglied ist, bestimmt ein*e Abgeordnete*n, welche*r diese in der Bundesfachschaftsvollversammlung (BFV) mit einer Stimme vertritt. Umgekehrt vertritt der/die Abgeordnete*r die BFM an seinem/ihrem Studienstandort. Darüber hinaus übernehmen Abgeordnete die Leitungen von Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder werden von der BFV ins Präsidium gewählt.

AG Bundesfachschaftstagung

Diese AG organisiert die Bundesfachschaftstagung.

AG Fundraising und Promotion

Diese AG kümmert sich um die Bewerbung der BFM und die Gewinnung neuer Sponsoren und Unterstützer.

AG Veranstaltungen und Projekte

In dieser Arbeitsgruppe werden BFM- Veranstaltungen und Projekte koordiniert, organisiert und durchgeführt. (weitere Informationen)

Arbeitsgruppe (AG)

Arbeitsgruppen sind die wichtigsten Organisationsgremien der BFM und die rechte Hand des Präsidiums. Sie bestehen aus Studierenden und Promovierenden der Mitgliedsfachschaften/ Studierendenvertretungen und werden von BFM-Abgeordneten geleitet. (weitere Informationen)

Ausschüsse (A)

Die BFM hat neben dem Präsidium Ausschüsse, die zu bestimmten Themen, Problemen, Anliegen, ect. auf Antrag gegründet werden. Sie werden von Bundesfachschaftsabgeordneten geleitet und bestehen aus Studierenden und Promovierende der Mitgliedsfachschaften, die sich engagieren und einbringen wollen. Wird ein Ausschuss von der BFV zu bestimmten Themen oder Petitionen beauftragt, kann dieser die BFM nach außen vertreten (z. B. ggü. Hochschulen, Presse, ect.). (weitere Informationen)

A Fachschaftsarbeit

In diesem Ausschuss wird über die Fachschaftsarbeit vor Ort gesprochen und diskutiert; über Aktivitäten, Finanzierungs-möglichkeiten, Chancen und Zukunftspläne, sowie vorhandenen Probleme wie bspw. fehlende aktive Fachschaftsmitglieder. (weitere Informationen)

A Internationale Angelegenheiten

Dieser Ausschuss pflegt und baut Kooperationen zu internationalen Partnern auf und aus. Dazu gehören Hochschulen, Organisationen, Verbände, andere studentischen Bundesvertretungen und viele mehr. (weitere Informationen)

A Machtmissbrauch

Dieser Ausschuss wird dann aktiv, wenn an einem unserer Mitgliedsstandorte Macht von Dozierenden, Instituts- oder Hochschulleitungen missbraucht wird. Er wird von der BFV beauftragt und agiert in dessen Namen. Ferner erarbeitet er Präventionskonzepte. (weitere Informationen)

B

BFM

Abk. von Bundesfachschaft Musikwissenschaft

Bundesfachschaftstagung (BFT)

Die Bundesfachschaftstagung findet 1x pro Jahr an einem wechselnden Hochschulstandort von einem unserer Mitgliedsfachschaften/ Studierendenvertretungen statt. Auf der BFT tagen unsere Ausschüsse, Arbeitsgruppen und die BFV. Ferner bietet sie einen Ort des Kennenlernens, Austausches und der Diskussion.

Bundesfachschaftsvollversammlung (BFV)

Die Bundesfachschaftsvollversammlung ist das Herzstück der BFM und tagt in der Regel 1x pro Jahr auf der Bundesfachschaftstagung (BFT). Sie besteht aus allen Abgeordneten der Mitgliedsfachschaften/ Studierendenvertretungen mit jeweils einer Stimme. Die BFV wird von einem/einer BFV-Vorsitzenden geleitet. Wie auch sein/ ihr Stellvertreter*in sind sie in Personalunion DVSM-Vorstände und besitzen kein Stimm- oder Wahlrecht in der BFV; außer sie sind selbst Abgeordnete. Neben der BFV ergänzen Ausschüsse und Arbeitsgruppen die Arbeit der BFV. Bei akuten Problemen oder Anliegen kann die BFV zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Alle verschiedenen Verfahren und Organisationsstrukturen, sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder. sind in der BFM-Geschäftsordnung geregelt.

C

Checkliste BFT/Symposium

Hier findets du die Checkliste und weitere hilfreiche Musterpläne für die Ausrichtung einer BFT.

cum tempore (c. t.)

Zeitangabe, die deutlich macht, dass die Veranstaltung nicht zur vollen Stunde, sondern  eine Viertelstunde später beginnt.

D

Dachverband der Studierenden der Musikwissenschaften e.V. (DVSM)

Der Dachverband der Studierenden der Musikwissenschaften e.V. ist die Mutterorganisation und Träger der BFM. Die BFM bildet im DVSM ein Organ und unterstützt und berät den Vorstand des DVSM. (weitere Informationen)

E

Erweitertes Präsidium

Das erweiterte Präsidium besteht aus Referent*innen, welche das Präsidium inhaltlich und organisatorisch unterstützen. Referent*innen werden vom Präsidium für die Dauer einer Amtszeit ernannt und besitzen kein Stimmrecht im Präsidium.

F

Finanzbericht

Das BFM-Präsidium erstellt für das abgeschlossene Geschäftsjahr einen Finanzbericht, aus dem hervorgeht, welche Einnahmen und Ausgaben getätigt wurden. Er steht allen BFM-Mitgliedern zur Verfügung und kann hier eingesehen werden.

Finanzplan

Das BFM-Präsidium erstellt für das neue Geschäftsjahr einen Finanzplan, aus dem hervorgeht, welche Einnahmen und Ausgaben getätigt werden. Er steht allen BFM-Mitgliedern zur Verfügung und kann hier eingesehen werden.

G

Geschäftsordnung

Die BFM-Geschäftsordnung regelt alle verschiedenen Verfahren und Organstrukturen, sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder. Man kann sie hier downloaden.

I

Institutionelle Mitgliedschaft

Wenn du als Studierender oder Promovierender Mitglied im DVSM werden willst, dann tust du dies als natürliche Person (Privatperson). Stehst du stellvertretend für eine Fachschaft/Studierendenvertretung, dann bist du eine juristische Person und ihr besitzt eine institutionelle Mitgliedschaft im DVSM/BFM. Wie auch eine natürliche Person hat der/die Abgeordnete*r in der DVSM-Mitgliedsversammlung ein Stimm- und Wahlrecht.

J

Juristische Person

Ggt. natürliche Person

Eine juristische Person (i. d. F. = Abgeordnete*r) steht stellvertretend für eine Fachschaft/Studierendenvertretung.

M

Mitgliedsantrag

Um Teil der BFM zu werden, ist eine Mitgliedschaft im DVSM zwingend erforderlich (institutionelle Vollmitgliedschaft), da der DVSM Träger der BFM ist. Alle Abgeordneten haben dadurch stellvertretend für ihre Fachschaften/ Studierendenvertretungen ein Stimm- und Wahlrecht in der DVSM-Mitgliedsversammlung. Du oder deine Fachschaft möchtest Mitglied im DVSM/BFM werden? Hier findest du alle weiteren Informationen.

Muster-Finanzplan BFT/Symposium

Hier findets du einen Musterplan und weitere hilfreiche Pläne für die Ausrichtung einer BFT.

S

Satzung

Jeder Verein in Deutschland muss eine Satzung vorweisen. Diese wird in der Mitgliederversammlung verabschiedet und anschließend durch das Finanzamt/Notar genehmigt und im Vereinsregister eingetragen. Eine Satzung bildet die Grundlage jeden Vereins und ist juristisch bindend. Sie kann mit einer 2/3 Mehrheit in der Mitgliederversammlung geändert werden, muss dann aber wiederum vom Notar juristisch geprüft und neu eingetragen werden. In der BFM ist die DVSM-Satzung die oberste Ordnung; die BFM-Geschäftsordnung bildet eine Ergänzung.

sine tempore (s. t.)

Ggt. cum tempore

Zeitangabe, die deutlich macht, dass die Veranstaltung zur vollen Stunde und somit nicht eine Viertelstunde später beginnt.

Symposium

Ein DVSM-Symposium ist eine wissenschaftliche Tagung über ein bestimmtes Thema. Sie wird von einer (musikwissenschaftlichen) Fachschaft in Kooperation mit dem DVSM organisiert und durchgeführt. Referent*innen des Symposiums sind Studierende und Promovierende, die erste Erfahrungen in der Präsentation von Vorträgen, ect. machen möchten. In der Regel findet das Symposium am Ende eines Jahres statt und inkludiert die DVSM-Mitgliederversammlung.